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Sehr geehrte Eltern

Wir freuen uns, Ihnen den Schulführer überreichen zu dürfen. Er wurde von "Schule und Elternhaus" Ortsgruppe Trin, dem Trinser Schulrat und der Lehrerschaft gemeinsam ausgearbeitet.

 

1. Allgemeines

1.1. Gesetzgebung
Es gilt das Gesetz über die Kindergärten, bzw. die Primarschulen im Kanton Graubünden und die Schulordnung der Gemeinde Trin.


1.2. Schul- und Ferienplan
Die detaillierten Schul- und Ferienpläne werden den Schulkindern einmal pro Schuljahr abgegeben, sowie in der Arena Alva und auf der Homepage publiziert.
In Trin gilt die Fünftagewoche. Betreffend Absenzen: siehe Schulordnung


1.3. Kantonale Schulbehörden
Das Schulwesen des Kantons ist dem Amt für Volksschule und Sport (AVS) unterstellt, dessen Vorsteher der Kantonsregierung angehört. Die fachliche Aufsicht wird vom Schulinspektorenteam des Inspektoratsbezirks Rheintal-Prättigau-Davos mit Sitz in Landquart ausgeübt.

 

1.4. Trinser Schulbehörden
Die Primarschule untersteht dem Trinser Schulrat bestehend aus 5 Mitgliedern. Der Fachvorsteher des Gemeindevorstandes ist Mitglied des Schulrates.
Dem Oberstufenschulrat Flims gehört ein Mitglied aus Trin mit bratender Stimme an.
Der Kindergarten untersteht ebenfalls dem Schulrat.


1.5. Vorgehen bei Problemen in Schule und Kindergarten
Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Lehrkraft oder Kindergärtnerin Ihres Kindes und verlangen Sie ein Gespräch. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich an den Schulleiter oder den Schulrat wenden, eventuell an den schulpsychologischen Dienst oder ans Schulinspektorat.


2. Kindergarten und Schule

2.1. Abteilungen und Schulorte
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Für drei- und vierjährige Kinder gibt es eine Spielgruppe (Artgin).
- Kindergarten (Scoletta), 2 Jahre. Er kann ab demjenigen Jahr besucht werden, in dem das Kind 5 Jahre alt wird. Die beiden Kindergärten befinden sich in den Schullokalitäten des Schulhauses Trin.
- Primarschule 1.-6. Klasse. Die Kinder werden in demjenigen Jahr schulpflichtig, in dem sie 7 Jahre alt werden. Die Primarschule ist in Trin-Dorf.
- Die Sekundar- und Realschule (Oberstufe 7.-9. Schuljahr) ist in Flims.
- Die Kleinklassen sind in Trin integriert.
- Es bestehen Therapiemöglichkeiten für Logopädie, Legasthenie und Diskalkülie.


2.2. Transport
Für den Transport der Schüler/Innen stehen die fahrplanmässigen Kurse der Post zur Verfügung. Die Transportkosten werden von der Gemeinde übernommen. Die Schüler/Innen von Mulin benützen ab dem 5. Schuljahr nach den Frühlingsferien bis zu den Herbstferien das Fahrrad.


2.3. Unterrichtssprachen
Die Unterrichtssprachen sind im Kindergarten und in der Primarschule bis zur 6. Klasse romanisch und deutsch (in der Schule Schriftsprachen).
Ab der 1. Primarklasse werden 2 Wochenstunden Deutsch als 2. Sprachfach und die Mathematik in deutscher Sprache unterrichtet. In der 5. und 6. Klasse werden 5 Lektionen Sprachunterricht und die Mathematik auf Deutsch, die anderen Fächer auf Romontsch Grischun unterrichtet.


2.4. Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird an der Primarschule Trin und an der Oberstufe Flims ökumenisch und im Klassenverband erteilt.


2.5. Zeugnisse
Über die Leistungen, Arbeits- und Lernverhalten, sowie Sozialverhalten werden die Eltern zweimal pro Schuljahr durch Zeugnisse orientiert.
In der 1. Primarklasse wird an Stelle des Zwischenzeugnisses ein ausführliches Gespräch mit den Eltern des Kindes geführt.


2.6. Übertritt an die Oberstufe
Die kantonale Übertrittsverordnung regelt den Übertritt von der 6. Primarklasse in die Volksschul-Oberstufe und den Übertritt von der 1. Realklasse in die 1. Sekundarklasse.
Das Übertrittsverfahren soll grundsätzlich ohne Prüfung eine eignungsgerechte Zuweisung der Schüler in die Real- und Sekundarschule gewährleisten.
Für die Zuweisung der Schüler/Innen aus der 6. Primar- und aus der 1. Realklasse sind massgebend:
• gesamtheitliche Beurteilung des Schülers/der Schülerin durch
den Lehrer/die Lehrerin der Primar-, Integr. Klein- oder Realklasse
• die Schulleistungen in der 5. und 6. Primar- resp. integr.
Kleinklasse oder der 1. Realklasse
• die Gespräche mit den Eltern und Schüler/Innen.
Den Zulassungsentscheid fällt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
Eltern, die mit dem Zuweisungsentscheid nicht einverstanden sind, können ihr Kind zur Einsprachebeurteilung anmelden.
Die Einsprachebeurteilung beruht auf einem Beurteilungsgespräch sowie einer mündlichen und schriftlichen Prüfung.
In die Realschule werden Schüler/Innen aufgenommen, die in der 6. Primarklasse promoviert worden sind oder in einer Kleinklasse das Lernziel der 6. Primarklasse erreicht haben.
Nach der 6. Klasse gehen die Schüler/Innen an die Oberstufe. Die 6. Klasse kann nicht wiederholt werden.
Übertritt ans Gymnasium ist nach der 6. Primarklasse mittels Prüfung möglich.


3. Gesundheitsvorsorge

3.1. Kontrolluntersuchungen
Schulärztliche und schulzahnärztliche Kontrolluntersuchungen sind obligatorisch, können aber auch durch den Hausarzt, resp. -zahnarzt durchgeführt werden. Zum Impfschutz gibt der Schularzt Empfehlungen ab.

3.2. Unfallversicherung
Seit dem 1.1.1996 ist das neue Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Die Versicherung bei einer Krankenkasse ist obligatorisch und sieht für Unfall die gleichen Leistungen wie für Krankheit vor. Schüler/Innen sind nur für Todesfall und Invalidität durch die Gemeinde versichert.


4. Freizeitangebote

4.1. Musik
Trin ist der Musikschule des Gemeindeverbandes Surselva angeschlossen.
Daneben bietet die Musica da Trin Kurse für Jungbläser/Innen ab der 3. Klasse an.

 

4.2. Bibliothek
Den Schüler/Innen steht eine Schulbibliothek zur Verfügung. Die Bibliothek in der Casa dalla Pleiv kann ebenfalls benützt werden.

 

4.3. Sport
Der Skiclub (Beitritt zur JO ab 1. Klasse möglich), der Tennisclub, der Damenturnverein und der Fussballclub bieten Sportmöglichkeiten für Schüler und Schülerinnen an. Für die 3 und 4-jährigen Kinder gibt es das MuKi- Turnen. Für die Kinder den Kindergartens gibt es ein zusätzliches Kinderturnen.

 

4.4. Malen
In Trin-Digg gibt es ein Malatelier.


Weitere Informationen

Sie erhalten mehrmals jährlich ein "Schulinfo", welche von der Lehrerschaft und dem Schulrat herausgegeben wird.

 

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