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Integrierte Kleinklasse (IKK)

Weist ein Kind grössere Schulschwierigkeiten auf, kann es während der Unterrichtszeit in der IKK seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend gefördert werden.
Kinder mit Lernschwierigkeiten im mathematischen und/oder sprachlichen Bereich werden während diesen Fächern von der Kleinklassenlehrerin betreut.


Anmeldung
Laut Schulgesetz können Eltern, Lehrer, Schularzt oder Schulpsychologe die Zuweisung des Kindes in die IKK beim Schulrat beantragen.


Förderung
In enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wird ein individueller Förderplan erstellt. Unter Berücksichtigung der Interessen und Stärken des Kindes werden Lern- und Arbeitsstrategien erarbeitet.

 


Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

Legasthenie / Dyskalkulie
Unter Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche LRS) versteht man eine erbliche oder frühkindlich erworbene Schwäche der Aufnahme, Verarbeitung und Wiedergabe von Sprache.
Dyskalkulie ist eine entsprechende Lernstörung in Mathematik.

Diese Teilleistungsschwächen sind intelligenzunabhängig.
Verhaltensauffälligkeiten, Lernblockaden, Verminderung des Selbstwertgefühls und Schulmüdigkeit sind mögliche Folgeerscheinungen, welche die persönliche Entwicklung und Integration gefährden können.


Anmeldung
Bei einer vermuteten Lernschwäche meldet die Lehrperson, im Einverständnis mit den Eltern, oder die Eltern das Kind bei der zuständigen Schul- und Erziehungsberatung an.
Ergibt sich aus der Untersuchung ein Therapiebedarf, so beantragt die Schulberatung die Finanzierung der Massnahme beim Kanton oder bei der IV.