
Integrierte Kleinklasse (IKK)
Weist ein Kind grössere Schulschwierigkeiten auf, kann es
während der Unterrichtszeit in der IKK seinen Bedürfnissen
und Möglichkeiten entsprechend gefördert werden.
Kinder mit Lernschwierigkeiten im mathematischen und/oder sprachlichen
Bereich werden während diesen Fächern von der Kleinklassenlehrerin
betreut.
Anmeldung
Laut Schulgesetz können Eltern, Lehrer, Schularzt oder Schulpsychologe
die Zuweisung des Kindes in die IKK beim Schulrat beantragen.
Förderung
In enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wird ein individueller
Förderplan erstellt. Unter Berücksichtigung der Interessen
und Stärken des Kindes werden Lern- und Arbeitsstrategien erarbeitet.
Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
Legasthenie / Dyskalkulie
Unter Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche LRS) versteht
man eine erbliche oder frühkindlich erworbene Schwäche
der Aufnahme, Verarbeitung und Wiedergabe von Sprache.
Dyskalkulie ist eine entsprechende Lernstörung in Mathematik.
Diese Teilleistungsschwächen sind intelligenzunabhängig.
Verhaltensauffälligkeiten, Lernblockaden, Verminderung des
Selbstwertgefühls und Schulmüdigkeit sind mögliche
Folgeerscheinungen, welche die persönliche Entwicklung und
Integration gefährden können.
Anmeldung
Bei einer vermuteten Lernschwäche meldet die Lehrperson, im
Einverständnis mit den Eltern, oder die Eltern das Kind bei
der zuständigen Schul- und Erziehungsberatung an.
Ergibt sich aus der Untersuchung ein Therapiebedarf, so beantragt
die Schulberatung die Finanzierung der Massnahme beim Kanton oder
bei der IV.