benutzerordnung

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Benutzerordnung für Vereine und Private
Gestützt auf das Reglement über die Benutzung von Schullokalen, Aula, Turnhalle sowie der Spielwiese und anderer öffentlicher Anlagen durch Vereine und Private wird folgende Benutzungsordnung erlassen:

Allgemeines
Soweit es sich mit den Bedürfnissen der Schule vereinbaren lässt, können die Räumlichkeiten, Anlagen und Plätze auch Vereinen und Privaten zur Verfügung gestellt werden.

Bewilligung:
Die Benutzung der genannten Räume und Plätze bedarf einer Bewilligung. Bewilligungsbehörde ist der Schulrat. Für kurzfristige Benutzungen ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Abwart zuständig. Schulzimmer dürfen durch Vereine und Private nicht benutzt werden. Andere Räumlichkeiten im Schulhaus bedürfen einer Einwilligung durch die Schulleitung.
Grossanlässe bedürfen einer besonderen Bewilligung, die schriftlich angefordert und erteilt werden muss.

Benützungszeiten:
Für ständige Benutzer stellt der Schulrat jährlich einen Benutzungsplan auf. Die darin festgesetzten Zeiten und die Räumlichkeiten sind für die Benutzer verbindlich. Änderungen sind sofort dem Abwart zu melden. Freie Räume können so weitervergeben werden. Alle Räumlichkeiten müssen spätestens um 22.15 Uhr verlassen und geschlossen werden. Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben die Räume bis spätestens um 20.00 Uhr zu verlassen. Ausnahmen bewilligt der Schulrat auf schriftlichen Antrag der Eltern.
Grundsätzlich sind die Lokalitäten für Vereine von Montag bis Freitag offen. Jedem Verein werden pro Jahr 2 Anlässe (Konzert, Vorführungen oder ähnliches) in der Turnhalle bewilligt.

Schlüssel:
Die Schlüssel werden durch den Abwart verwaltet. Regelmässige Benutzer von Turnhalle und Aula erhalten Schlüssel. Es werden jedem Verein zwei Schlüssel abgegeben. Untergruppierungen mit Jugendförderung erhalten einen Schlüssel. Jeder Verein hat eine verantwortliche Person zu bezeichnen, welche für das Öffnen und das Schliessen der Räume verantwortlich ist. Diese Person ist auch bei Reklamationen Ansprechpartner für den Abwart oder den Schulrat. Pro Schlüssel wird eine Depotgebühr verlangt. Die Höhe wird durch den Schulrat festgesetzt. Diese beträgt Fr. 100.00. Nur Privatpersonen (keine Vereine) können für den Schlüssel bürgen. Werden Schlüssel an andere Verantwortliche weitergegeben ohne die Depotgebühr und Quittung zurückzuverlangen, erlischt das Recht auf Geldrückgabe.

Sorgfaltspflicht:
Räumlichkeiten und Einrichtungen sind sorgfältig zu benützen. Turnschuhe, die auch im Freien gebraucht werden, sind vor dem Betreten der Turnhalle gut zu reinigen. Die verwendeten Geräte, Materialien und Stühle sind vor dem Verlassen der Räume ordnungsgemäss wieder zu versorgen.
Reparaturen: Notwendige Reparaturen sind dem Abwart umgehend zu melden. Für dringende Reparatur- und Reinigungsarbeiten können einzelne Gebäude, Lokalitäten oder die Spielwiese temporär geschlossen werden. Die Benutzer werden rechtzeitig informiert und haben sich an die Weisungen zu halten.
Bewilligungsentzug: Erteilte Bewilligungen können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist entzogen werden.
Eine Bewilligung kann auf jeden Fall fristlos entzogen werden, wenn:
- die gestellten Bedingungen nicht erfüllt werden.
- mutwillige Beschädigungen an Räumen und Material vorkommen.
- ungebührliches Betragen Anlass zu Klagen gibt.
- die Anweisungen des Abwarts missachtet werden.

Trin, 21.02.2000
Der Schulrat

 

 

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