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Benutzerordnung (pdf)
Benutzerordnung für Vereine und Private
Gestützt auf das Reglement über die Benutzung von Schullokalen,
Aula, Turnhalle sowie der Spielwiese und anderer öffentlicher
Anlagen durch Vereine und Private wird folgende Benutzungsordnung
erlassen:
Allgemeines
Soweit es sich mit den Bedürfnissen der Schule vereinbaren
lässt, können die Räumlichkeiten, Anlagen und Plätze
auch Vereinen und Privaten zur Verfügung gestellt werden.
Bewilligung:
Die Benutzung der genannten Räume und Plätze bedarf
einer Bewilligung. Bewilligungsbehörde ist der Schulrat.
Für kurzfristige Benutzungen ist die Schulleitung in Zusammenarbeit
mit dem Abwart zuständig. Schulzimmer dürfen durch Vereine
und Private nicht benutzt werden. Andere Räumlichkeiten im
Schulhaus bedürfen einer Einwilligung durch die Schulleitung.
Grossanlässe bedürfen einer besonderen Bewilligung,
die schriftlich angefordert und erteilt werden muss.
Benützungszeiten:
Für ständige Benutzer stellt der Schulrat jährlich
einen Benutzungsplan auf. Die darin festgesetzten Zeiten und die
Räumlichkeiten sind für die Benutzer verbindlich. Änderungen
sind sofort dem Abwart zu melden. Freie Räume können
so weitervergeben werden. Alle Räumlichkeiten müssen
spätestens um 22.15 Uhr verlassen und geschlossen werden.
Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben die Räume bis
spätestens um 20.00 Uhr zu verlassen. Ausnahmen bewilligt
der Schulrat auf schriftlichen Antrag der Eltern.
Grundsätzlich sind die Lokalitäten für Vereine
von Montag bis Freitag offen. Jedem Verein werden pro Jahr 2 Anlässe
(Konzert, Vorführungen oder ähnliches) in der Turnhalle
bewilligt.
Schlüssel:
Die Schlüssel werden durch den Abwart verwaltet. Regelmässige
Benutzer von Turnhalle und Aula erhalten Schlüssel. Es werden
jedem Verein zwei Schlüssel abgegeben. Untergruppierungen
mit Jugendförderung erhalten einen Schlüssel. Jeder
Verein hat eine verantwortliche Person zu bezeichnen, welche für
das Öffnen und das Schliessen der Räume verantwortlich
ist. Diese Person ist auch bei Reklamationen Ansprechpartner für
den Abwart oder den Schulrat. Pro Schlüssel wird eine Depotgebühr
verlangt. Die Höhe wird durch den Schulrat festgesetzt. Diese
beträgt Fr. 100.00. Nur Privatpersonen (keine Vereine) können
für den Schlüssel bürgen. Werden Schlüssel
an andere Verantwortliche weitergegeben ohne die Depotgebühr
und Quittung zurückzuverlangen, erlischt das Recht auf Geldrückgabe.
Sorgfaltspflicht:
Räumlichkeiten und Einrichtungen sind sorgfältig zu
benützen. Turnschuhe, die auch im Freien gebraucht werden,
sind vor dem Betreten der Turnhalle gut zu reinigen. Die verwendeten
Geräte, Materialien und Stühle sind vor dem Verlassen
der Räume ordnungsgemäss wieder zu versorgen.
Reparaturen: Notwendige Reparaturen sind dem Abwart umgehend zu
melden. Für dringende Reparatur- und Reinigungsarbeiten können
einzelne Gebäude, Lokalitäten oder die Spielwiese temporär
geschlossen werden. Die Benutzer werden rechtzeitig informiert
und haben sich an die Weisungen zu halten.
Bewilligungsentzug: Erteilte Bewilligungen können unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist entzogen werden.
Eine Bewilligung kann auf jeden Fall fristlos entzogen werden,
wenn:
- die gestellten Bedingungen nicht erfüllt werden.
- mutwillige Beschädigungen an Räumen und Material vorkommen.
- ungebührliches Betragen Anlass zu Klagen gibt.
- die Anweisungen des Abwarts missachtet werden.
Trin, 21.02.2000
Der Schulrat