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Coronavirus neuste Mitteilungen / las pli actualas infos

Bild
Mitteilungen der betreffend Coronaviurs
Änderungen werden laufend hier oder /und in den Klassenchats bekanntgegeben. Die neuesten Mitteilungen sind immer am Anfang (umgekehrte Chronologie). 
aktualisiert: 05.08.2022 / 09:15 Uhr

COVID-19: Informationen zum Schuljahresbeginn 2022/23
​

Geschätzte Schulratspräsidentin, geschätzter Schulratspräsident
Geschätzte Schulleiterin, geschätzter Schulleiter
Der Bundesrat hat auf Ende März 2022 die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen und alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Das Virus und somit die Ansteckungsgefahr bestehen jedoch nach wie vor, vor allem in Innenräumen. Um eine erneut mögliche Infektionswelle und coronabedingte Absenzen tief zu halten, werden die Schulen im Hinblick auf den Schuljahresbeginn 2022/23 aufgerufen, die grundlegenden Hygienemassnahmen (Hände waschen, Niesen in Ellbogen usw.) zu beachten sowie für eine gute Luftqualität in den Schulräumen zu sorgen. Insbesondere das regelmässige Querlüften ist weiterhin zentral. C02-Messgeräte zeigen an, wenn der C02-Gehalt in der Luft zu hoch ist und machen darauf aufmerksam, den Raum wiederum zu belüften. Aufgrund der positiven Erfahrungen an den Testschulen wird die Anschaffung solcher Geräte empfohlen. Die anfallenden Kosten
müssen von den Schulträgerschaften übernommen werden.
Wir bitten die Schulleitungen, diese Informationen an die Lehrpersonen Ihrer Schule weiterzuleiten, wünschen erholsame letzte Ferientage und einen guten Schulstart.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Jon Domenic Parolini
Regierungsrat

COVID-19: Infurmaziuns per il cumenzament da l'onn da scola 2022/23

Stimada presidenta dal cussegl da scola, stimà president dal cussegl da scola
Stimada manadra da scola, stimà manader da scola
Il Cussegl federai ha decidi per la fin da mars 2022 da returnar a la situaziun normala ed ha abolì tut las mesiras cunter il Coronavirus. Il virus ed uschia er il privel da s'infectar existan dentant vinavant, quai oravant tut en locals interns. Per pudair evitar ina nova unda d'infecziuns e per avair ina frequenza bassa d'absenzas pervia dal coronavirus, vegni appellà a las scolas - en vista al cumenzament da l'onn da scola 2022/23 - d'observar las mesiras d'igiena da basa (lavar ils mauns, starnidar en il cumbel e.u.v.) sco er da procurar per ina buna qualitad da l'aria en ils locals da scola. En speziai èsi er vinavant centrai da dar aria regularmain ed en moda intensiva. Apparats da mesiraziun da CO2 inditgeschan, sche la concentraziun da CO2 en l'aria è memia auta e fan attent ch'i sto vegnir dà aria en il locai. Sin basa da las experientschas positivas en las scolas da test vegni cusseglià da cumprar
tals apparats. Ils ousts per quests apparats ston vegnir pajads dals purtaders da scola. Nus supplitgain las direcziuns da las scolas da trametter vinavant questas infurmaziuns a las persunas d'instrucziun, giavischain anc in pèr ultims dis da vacanzas recreativs ed in bun cumenzament da scola.
Cun cordials salids
Dr Jon Domenic Parolini
Cusseglier guvernativ

Bundesratsentscheid Aufhebung Maskentragpflicht in Betrieben und am Arbeitsplatz

Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass mit dem Bundesratsentscheid vom 16. Februar die Maskentragpflicht auch für erwachsene Personen an den Volks- und Privatschulen ab Donnerstag, 17. Februar 2022, aufgehoben ist. 
Wir bitten die Schulleitungen, diese Informationen an die Lehrpersonen und weitere involvierte Personen ihrer Schule weiterzuleiten.
 
Besten Dank und freundliche Grüsse
Schulinspektorat Graubünden
 
AMT FÜR VOLKSSCHULE UND SPORT
Uffizi per la scola populara ed il sport
Ufficio per la scuola popolare e lo sport





Testungen
Unsere Schule macht bei den freiwilligen Testungen mit. Es beteiligen sich ca. 90% der Kinder & 100 % der Erwachsenen.
Die Testungen verlaufen jeweils sehr gut und problemlos. Immer am Mittwoch warten wir auf die Resultate.
Weitere Infos für Eltern finden Sie auf der Homepage des Kantons Graubünden.


​
Die Testresultate werden jeweils uns am anderen Tag kommuniziert. Falls ein Pool positiv ist, wird sich der Schulleiter bei der betroffenen Gruppe melden.
​
​Die Testresultate vom 8. Februar 2022 sind da. Die Tests der 2. Klasse ergaben einen positiven Testpool. Die Nachtestungen finden statt.
Die Pools der 1. Klasse und der Scolettas waren negativ. Alle anderen Klassen werden nicht mehr getestet. 

Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 08. Februar 2022

Gestützt auf Art. 40 Abs. 1 EpG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage
beschliesst die Regierung:
1. Die Regierung nimmt die Lageentwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis.
2. Ab Freitag, 11. Februar 2022, 24.00 Uhr, wird die von der Regierung mit Beschluss vom 23. November 2021 (Prot. Nr. 986/2021) dem Gesundheitsamt im Rahmen der Umsetzung des Schutzkonzepts Winter 2021/2022 in Auftrag gegebene Weiterführung der Teststrategie, aufgrund der aktuellen Lage und der knappen Kapazitäten des Labors, eingestellt.

4. Ab Mittwoch, 9. Februar 2022, 24.00 Uhr, wird der Regierungsbeschluss vom 17. Januar 2022 (Prot. Nr. 19/2022) betreffend Maskentragpflicht ab 3. Primarklasse bis und mit Sekundarstufe II aufgehoben.
5. Die Ziffern 2 bis 6 des Regierungsbeschlusses vom 27. Oktober 2021 (Prot. Nr. 942/2021) (Dispensation von der Maskentragpflicht) werden ab sofort aufgehoben

Schule trotz Corona
Schulbetriebliche Fragestellungen
Gibt es noch eine Maskentragpflicht?
Die Maskentragpflicht an den öffentlichen und privaten Volksschulen wird für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Februar 2022 aufgehoben. Für alle erwachsenen Personen gilt in Innenräumen nach wie vor die Maskentragpflicht.

Wie lange gilt die Maskentragpflicht für erwachsene Personen an Volksschulen?
Die Maskentragpflicht in Innenräumen der öffentlichen und privaten Volksschulen für erwachsene Personen gilt weiterhin, solange bundesrechtlich eine Maskentragpflicht in Innenräumen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.

Was gilt bei den Schultestungen?
Sämtliche Schultestungen werden ab 12. Februar 2022 eingestellt.

Gibt es noch Personen, die in die Quarantäne müssen?
Nein. Der Bundesrat hat per 2. Februar 2022 für sämtliche Personen die Quarantäne aufgehoben.

Was ist durch das Aussetzen der Maskentragpflicht/Schultestungen besonders zu beachten?
Für die Lehrpersonen wie auch für die Schülerinnen und Schüler ist die Einhaltung aller bereits kommunizierten Schutzmassnahmen weiterhin zentral. Insbesondere bleiben weiterhin zentral: regelmässiges und ausgiebiges Lüften, nach Möglichkeit auf Abstand achten, regelmässiges Hände waschen, kein Händeschütteln, in Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen, Essen und Getränke nicht teilen, bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben.

Werden für Schullager noch Testungen angeboten?
Ja. Für Bündner Schulklassen können nach wie vor Testungen vor und während Lagern angeboten werden. Bei Bedarf kann mit "Scolatests" Kontakt aufgenommen werden.

Was geschieht mit Kindern und Jugendlichen mit Covid-Symptomen?
Schülerinnen wie Lehrpersonen sollen bei Covid-Symptomen zu Hause bleiben und einen Test machen. (Symptome: LINK zu Vorgehensweise)

Was passiert mit Kindern und Jugendlichen mit Covid-19-Symptomen, die in die Schule kommen?
Die Kinder und Jugendlichen werden von der Klasse separiert und nach Hause geschickt. Diese Kinder gelten als krank und werden gemäss der an der Schule üblichen Praxis im Krankheitsfall über den Unterricht informiert. Es muss kein Fernunterricht angeboten werden.

Wie lange dauert die Isolation?
Die Isolation wurde per 13.01. vom Bundesrat auf fünf Tage gesenkt. Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler sollen aber erst wieder in die Schule kommen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind.



​Keine Pool- und Betriebstests bis auf Weiteres 
Das Schulhaus ist wieder voller Leben und die Schülerinnen und Schüler sind gut ins neue Jahr gestartet. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen in Graubünden und der ganzen Schweiz stark an. Dies stellt uns alle vor neue und grosse Herausforderungen. Eine grosses Dankeschön gilt allen, die uns in dieser schwierigen Zeit unterstützen und Ihre Kinder nur symptomfrei in die Schule schicken und sie im Zweifelsfall testen. Wir fühlen uns so in unseren Bemühungen sehr unterstützt. Danke für diese wichtige
Mithilfe und die gute Zusammenarbeit.
Bündner Regierungsbeschluss: Wichtige Änderung bei den Schultestungen
Ab nächster Woche kann nur noch in der Scoletta und in der 1. und 2. Klasse getestet werden. Die rasant steigenden Fallzahlen wegen der Omikron-Variante belasten die begrenzten Labortkapazitäten stark. Das führt dazu, dass die Infektionsketten nicht mehr innert nützlicher Frist unterbrochen werden können. Die Durchseuchung lässt sich so nicht mehr aufhalten. Die Regierung hat
deshalb entschieden, die repetitiven Testungen bis auf Weiteres auf Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen, den Kindergarten sowie 1. und 2. Primarklassen zu fokussieren. Für uns heisst das, dass ab nächster Woche in der 3.-6. Klasse bis auf Weiteres keine Schultestungen mehr durchgeführt werden können.
Resultate Testungen vom 10.1.2021
Vom kantonalen Gesundheitsamt wurden wir informiert, dass die Auswertung der Tests momentan zwischen 24 und 48 Stunden dauern kann. Wir müssen somit davon ausgehen, dass wir länger als gewohnt auf die Resultate der Pooltestungen warten müssen. Falls der Klassenpool eures Kindes positiv ausfällt, so wird euch die zuständige Klassenlehrperson eures Kindes umgehend informieren. Ebenfalls wie bisher werden wir die Resultate der Pooltestungen auf unserer Website publizieren.
Falls der Klassenpool eures Kindes positiv ausfällt, so werden wir baldmöglichst mit den Kindern die Einzel-Spucktests durchführen. Da die Auswertung dieser Tests wahrscheinlich auch wieder länger dauert, bitten wir euch im Zweifelsfall, d.h. falls euer Kind leichte Krankheitszeichen hat oder ihr diesbezüglich unsicher seid, privat einen Schnelltest zu machen oder euer Kind in einer Apotheke, Testcenter oder beim Hausarzt testen zu lassen.
Wir tun unser Bestes, euch so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten und den Schulbetrieb so normal wie möglich aufrechtzuerhalten. Wir bleiben zuversichtlich und hoffen fest, dass bald wieder mehr Normalität einkehren wird. Danke für euer Vertrauen und eure  aktive Unterstützung!.
Für Fragen stehe ich euch jederzeit zur Verfügung.

​
Auszug aus dem neuen Regierungsbeschluss
vom 17. Januar 2022

Ab 24. Januar 2022, 06.00 Uhr, bis zum 5. März 2022, 24.00 Uhr, gilt im Kanton Graubünden:
2.1 In Innenräumen auf dem Areal der öffentlichen und privaten Volksschulen
(Kindergarten, Primarschule, Real- und Sekundarschule sowie Sonderschulinstitutionen
inkl. Wohnbereiche) gilt für alle Personen eine Maskentragpflicht.


Es gelten folgende Ausnahmen:
a) Schülerinnen und Schüler im ersten Zyklus (Kindergarten bis einschliesslich 2. Primarklasse);
b) bei Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können, sind andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen;
c) Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, wobei in solchen Situationen der Abstand von 1,5 m einzuhalten oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen zu gewährleisten ist;
d) Lektionen im Bereich Sport, Musik, Gesang und Theater, sofern der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann;
e) Aktivitäten von Vereinen in Anlagen der Bildungseinrichtungen, sofern keine anderweitigen Vorgaben seitens Bund oder Kanton eine Maskentragpflicht verlangen;
f) Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskentragpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.
Die Schutzkonzepte sind entsprechend anzupassen.
Die Kontrolle obliegt den Gemeinden bzw. den Bildungseinrichtungen. Bei Widerhandlungen kann eine Busse ausgesprochen werden.
​​

​

​Auszug aus dem neuen Regierungsbeschluss
vom 19. November 2021 

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen und auf Antrag des Gesundheitsamts sowie des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit und im Einvernehmen mit dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement beschliesst die Regierung:

1. Die Regierung nimmt die Lageentwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis.
2. Ab Dienstag, 23. November 2021, 06.00 Uhr, bis zum 24. Dezember 2021, 24.00 Uhr, gelten im Kanton Graubünden folgende Massnahmen:
2.1 In den stark und partiell stark betroffenen Regionen Landquart, Plessur, Imboden, Surselva, Moesa, Prättigau und Viamala, gilt auf dem Schulareal der öffentlichen und privaten Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Real- und Sekundarschulen und Sonderschulinstitutionen) für alle Personen eine Maskentragpflicht,
ausgenommen:
a) Schülerinnen und Schüler im ersten Zyklus (Kindergarten bis einschliesslich 2. Primarklasse);
b) im Freien darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand von 1.5 m eingehalten werden kann;
c) Lektionen im Bereich Sport, Musik, Gesang und Theater in Innenräumen müssen angepasst durchgeführt werden (1.5 m Abstand oder Maskentragpflicht);
d) Sportliche Aktivitäten des Vereinssports in Sportanlagen der Schulen;
e) bei Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Grün-den, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, sind andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen;
f) Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärz-tinnen begründete Ausnahmen von der
Maskentragpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.


Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern im Kindergarten bitte diesen Link betätigen

​
​



Auszug aus dem neuen Regierungsbeschluss vom 6. Juli 2021 

Coronavirus (COVID-19) Aufhebung der Maskenpflicht an den öffentlichen und privaten Volksschulen ab Montag, 5. Juli 2021: 
Die Regierung beschliesst: Ab Montag, 5. Juli 2021, wird die Maskenpflicht an den öffentlichen und privaten Volksschulen auf dem gesamten Schulareal inklusive in den Unterrichtsräumen sowie in den Wohnbereichen der Institutionen der Sonderschulung aufgehoben. 
Anmerkung Schulleitung: Für Erwachsene, die nicht zum Schulbetrieb gehören, gelten andere Bestimmungen, d.h. da muss weiterhin eine Maske getragen werden.




​Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 29. Juni 2021
Gestützt auf Art. 40 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG; SR 818.101) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit. a der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26) sowie aufgrund der vorstehenden Ausführungen und auf Antrag des Er-ziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements

beschliesst die Regierung:

Ab Montag, 5. Juli 2021, wird die Maskenpflicht an den öffentlichen und privaten Volksschulen auf dem gesamten Schulareal inklusive in den Unterrichtsräumen sowie in den Wohnbereichen der Institutionen der Sonderschulung aufgehoben.



Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 06. April 2021
​Die Regierung hat am 6. April 2021 (Prot. Nr. 267/2021) beschlossen, die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse ab dem 12. April 2021 aufzuheben an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen.

Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 09. Februar 2021
Ab Donnerstag, 11. Februar 2021, bis auf Weiteres gilt an den öffentlichen und privaten Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Real- und Sekundarschulen und Sonderschulinstitutionen) auf dem gesamten Schulareal für alle Personen eine Maskenpflicht, ausgenommen:
a) Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und auf der Primarstufe von der 1.–4. Klasse;
b) Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, wobei andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen sind;
c) Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskenpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.
2. Die Kontrolle obliegt den Gemeinden bzw. den Institutionen.


Link zum ganzen Regierungsbeschluss:
​
​Elterninfos Februar 2021
Chars geniturs
Bis jetzt wurden wir von Ansteckungen durch das Corona Virus nur am Rande gestreift und hoffen, dass es auch so bleibt.
Die Bündner Regierung hat aufgrund der aktuellen Lage mit den vermehrt auftretenden, ansteckenderen Virusmutationen, an der Sitzung vom 09. Februar 2021 entschieden, die Maskentragpflicht auszuweiten.
Konkret heisst das, dass die Kinder der 5. & 6. Klassen ab dem 11. Februar 2021 auf dem ganzen Schulareal Masken tragen müssen.
Die Schule stellt den Kindern medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung.
Der Regierungsbeschluss betreffend Erweiterung der Maskentragpflicht und die Info des Amt für Volkschule und Sport bezüglich der Maskentragpflicht ist auf der Website des Kantons (Link oben) zu finden.
 
Wie ihr bereits aus der Presse entnehmen konntet, führt der Kanton Massentests an Schulen durch. Letzte Woche wurden die Schulleitungen und Schulbehörden über die geplanten Schultestungen näher informiert. Mit freiwilligen PCR-Speicheltests sollen Infektionsketten frühzeitig erkannt und so die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ermöglicht werden. Damit ein Kind getestet werden kann und Daten weitergegeben werden dürfen, braucht es natürlich eine unterschriebene Einverständnis- und Datenschutzerklärung der Eltern. Sobald wir vom Kanton die definitiven Details und die benötigten Unterlagen erhalten, werden wir euch wieder informieren. Diese Tests beruhen auf eine doppelte Freiwilligkeit. Konkret heisst das, dass die Institution, aber auch jedes Mitglied freiwillig an den Tests teilnehmen kann. Der Schulrat hat sich an seiner letzten Sitzung vom 08. Februar 2021 für eine freiwillige Teilnahme der Schule Trin ausgesprochen. Gemäss unseren letzten Informationen werden flächendeckende Schultestungen voraussichtlich ab Anfang März möglich sein.
 
Je länger die Corona-Krise dauert, umso mehr nimmt die Corona-Müdigkeit zu und umso mehr gehen die Meinungen auseinander. Dies ist vermehrt auch in der Schule spürbar. Für unsere Kinder ist es wichtig, dass wir zuversichtlich bleiben, gemeinsam versuchen den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten und so unseren Kindern und Jugendlichen einen möglichst normalen Alltag ermöglichen. Herzlichen Dank für eure aktive Mithilfe und Unterstützung!
 
 
Christian Erni, Schulleiter



aktualisiert: 22.12.2020 / 11:30 Uhr
Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 21. Dezember 2020

Ab Mittwoch, 6. Januar 2021, bis auf Weiteres gilt an den öffentlichen und privaten Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Real- und Sekundarschulen und Sonderschulinstitutionen) auf dem gesamten Schulareal für alle Personen eine Maskenpflicht, ausgenommen:
a) Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und auf der Primarstufe;
b) Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, wobei andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen sind;
c) Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskenpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.

Schulbetriebliche Fragestellungen
Wer entscheidet über die Durchführung von Kinderskiwochen und Schneesporttagen?
Über die Durchführung entscheiden die Verantwortlichen vor Ort (Schulrat, Schulleitung, Lehrpersonen). Es liegt in deren Kompetenz, die Situation unter Einbezug der gesetzlichen Lage (Bund und Kanton), sowie der laufend aktualisierten Weisungen und Empfehlungen des BAG respektive des GA Graubünden zu beurteilen und aufgrund einer Risikoanalyse zu entscheiden.
Können Elternbesuchstage durchgeführt werden?
Nein. Die aktuelle Lage lässt Elternbesuchstage nicht zu.
Die Schulen sollen alternative Wege finden, den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form einen Einblick in den Schulbetrieb zu gewähren.
Können Elterngespräche durchgeführt werden?
Ja. Elterngespräche sind unter Berücksichtigung der geltenden Abstands-, Hygiene- und Schutzmassnahmen nach wie vor durchzuführen. Falls ein Elterngespräch vor Ort aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder erwünscht ist, so kann es alternativ via Videokonferenz erfolgen.
Dürfen von den Schulträgern organisierte schulhausübergreifende Wahlfächer und schulhausübergreifende Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium stattfinden?
Nein. Stattdessen findet Fernunterricht statt.


aktualisiert: 24.10.2020 / 18:30 Uhr
Auszug aus dem Regierungsbeschluss vom 15. Oktober 2020
Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen ab dem 17. Oktober 2020
Die bisherigen Schutzmassnahmen an den Bildungseinrichtungen auf allen Schulstufen gelten weiterhin. Zusätzlich gilt neu an den öffentlichen und privaten Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Real- und Sekundarschule und Sonderschulinstitutionen) für alle erwachsenen Personen auf dem Schulareal (entspricht der Nichtraucherzone), ausgenommen in Unterrichtsräumen, eine Maskentragpflicht. Wenn während dem Unterricht zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird oder physische Barrieren (z. B. Plexiglas) nicht vorhanden sind, gilt eine Maskentragpflicht für Lehrpersonen. Schülerinnen und Schüler sind von der Maskentragpflicht ausgenommen.
Das freiwillige Tragen einer Maske ist ihnen erlaubt.
Die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen sollen vorläufig bis zum 15. Dezember 2020 gelten. Ende November wird die Lage neu beurteilt und über das weitere Vorgehen entschieden.

Schulbetriebliche Fragestellungen
Was ist wichtig, um eine Verbreitung des Coronavirus im Schulbetrieb in den Herbst- und Wintermonaten zu vermeiden?
Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit ist es sehr wichtig, dass alle Beteiligten die Schutzmassnahmen in den Schulen sehr sorgfältig und konsequent umsetzen. Die zu Beginn des Schuljahres kommunizierten Verhaltens- und Hygieneregeln sind weiterhin gültig und deren Einhaltung für alle Personen im Schulbereich unerlässlich. Es ist wichtig, dass Schulrat und Schulleitung in dieser Angelegenheit ihre Führungsaufgabe in der eigenen Schule wahrnehmen.

Wie ist das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern?
Es gelten weiterhin die Abläufe in den bereits Ende September zugestellten Merkblättern zum Vorgehen bei Symptomen wie Schnupfen, Husten, Halsweh oder Fieber.
Merkblätter Vorgehen Symptome (Zyklus 1+2)

Wer entscheidet, ob ein Test auf COVID-19 gemacht wird?
Der Entscheid, ob ein Test auf COVID-19 gemacht wird, obliegt der Hausärztin oder dem Hausarzt. Die Schule kann nicht verlangen, dass eine Schülerin oder ein Schüler auf COVID-19 getestet wird. Ohne Arztbesuch gilt die Vorgehensweis gemäss den beigelegten Merkblättern.

Gibt es eine Maskentragpflicht für erwachsene Personen in den Innenräumen der Volksschule und auf dem Schulareal?
Ja. Ab dem 17. Oktober 2020 gilt für alle erwachsenen Personen in den Innenräumen und auf dem Schulareal eine Maskentragpflicht, davon ausgenommen sind nur die Unterrichtsräume. Wenn während des Unterrichts der Abstand
zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern von 1,5 m nicht eingehalten wird oder physische Barrieren (z.B. Plexiglas) nicht vorhanden sind, gilt eine Maskentragpflicht für Lehrpersonen. Gesichtsvisiere bieten nicht genügend Schutz und werden deshalb nur zusammen mit Maske empfohlen.
Schülerinnen und Schüler sind von der Maskentragpflicht ausgenommen.
Werden Unterrichtsräume für Anlässe mit erwachsenen Personen (z.B. Teamsitzungen, Elterngespräche, Elternabende) genutzt, gilt die Maskentragpflicht auch in diesen Räumlichkeiten.

Gibt es eine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Schule?
Nein. Für Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Maskentragpflicht in der Schule. Neu gilt für Kinder ab 12 Jahren eine Maskentragpflicht an Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs (z.B. Bahnhöfe, Bushaltestellen, Unterführungen). Die bereits kommunizierte Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr ab 12 Jahren gilt weiterhin.
Selbstverständlich dürfen Schüler freiwillig eine Maske tragen, auch während des Unterrichts.

Was ist hinsichtlich Lüften im Winter zu beachten?
Regelmässiges Lüften durch Stoss- und Querlüften wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler aus und kann das Risiko einer Infektion mit COVID-19 deutlich reduzieren. Mit den richtigen Massnahmen kann die Luftqualität im Schulzimmer mit wenig Aufwand erheblich verbessert werden. Dies gilt es auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten. Die Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verbesserung der Luftqualität in Schweizer Schulen gibt Lüftungsregeln bekannt und stellt online einen Lüftungssimulator zur Verfügung.

Wie ist der Umgang mit Zuwiderhandlungen gegen die Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet geregelt?
In der Info 11 erfolgte zu Beginn des Schuljahres folgende Mitteilung betreffend den Umgang mit Rückkehrern aus Risikogebieten: "Die Schulleitung oder die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, von sich aus Nachforschungen über den Ferienaufenthalt der Schülerinnen und Schüler anzustellen. Sie müssen erst aktiv werden, wenn sie Kenntnis von einer Zuwiderhandlung gegen die Quarantänepflicht haben."
In Ergänzung dazu ist folgende Vorgehensweise bei Zuwiderhandlungen gegen die Quarantänepflicht vorgesehen:
1. Im Hinblick auf eine allfällige Durchsetzung der Quarantänepflicht tätigen die Schulen keine eigenen Nachforschungen in Bezug auf die Ferienreisen der Familien.
2. Vermuten die Schulen, dass ein/e Schüler/in evtl. in Quarantäne müsste, informieren sie die Eltern nochmals über die Quarantänepflicht.
3. Wissen die Schulen, dass ein/e Schüler/in in Quarantäne sein müsste, schicken sie diese/diesen wieder nach Hause und informieren die Eltern und das Gesundheitsamt per E-Mail (covideinreise@san.gr.ch). Das Gesundheitsamt koordiniert dann das weitere Vorgehen mit der Kantonsärztin.
4. Schüler/-innen, die sich in Quarantäne befinden, werden behandelt wie kranke Schüler/-innen (Hausaufgaben nach Hause geben, aber kein Fernunterricht).
5. Ein negativer COVID-19-Test verkürzt die Dauer der Quarantäne in keinem Fall.

Wer entscheidet über die Durchführung von Weihnachtsaufführungen, Exkursionen, Schneesporttagen, Schullagern, Sprachaustauschen etc.?
Über die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsaufführungen, Exkursionen, Schneesporttagen, Schullagern, Sprachaustauschen etc.) entscheiden die Verantwortlichen vor Ort (Schulrat, Schulleitung, Lehrpersonen). Es liegt in deren Kompetenz, die Situation unter Einbezug der gesetzlichen Lage (Bund und Kanton), sowie der laufend aktualisierten Weisungen und Empfehlungen des BAG respektive des GA Graubünden zu beurteilen und aufgrund einer Risikoanalyse zu entscheiden, ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann.
Handlungsleitend sind unter anderem folgende Fragen:
 Wie wichtig/dringend ist die Veranstaltung für den Bildungs- resp. Erziehungsauftrag der Schule?
 Wie viele Personen nehmen teil?
 Kann das Contact Tracing gewährleistet werden?
 Können die Verhaltens- und Hygienemassnahmen der Schulträgerschaft sowie allfällige spezifische Schutzkonzepte (z.B. Lagerhaus, Restauration, Seilbahn, Transport) eingehalten werden?
 Werden die Verhaltens- und Hygienemassnahmen vor der Veranstaltung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommuniziert und wird deren strikte Einhaltung kontrolliert?
 Ist geregelt, wie bei einem Verdachts- oder Krankheitsfall während der Veranstaltung vorgegangen werden muss?

Können Elternbesuchstage durchgeführt werden?
Elternbesuchstage sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen möglich. Insbesondere gilt für alle Besucherinnen und Besucher eine Maskentragpflicht. Mit organisatorischen Massnahmen soll die Anzahl Personen so tief wie möglich gehalten werden. Die Notwendigkeit von Elternbesuchstagen während des 1. Semesters soll kritisch hinterfragt werden.

Gibt es einen Zeugniseintrag zur COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/21?
Das Schuljahr 2020/21 gilt gemäss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) als reguläres Schuljahr. Entsprechend werden auch die Zeugnisse auf Basis der geltenden Rechtsgrundlage erstellt. Der automatische Zeugniseintrag betreffend COVID-19-Pandemie aus dem Schuljahr 2019/20 im kantonalen Zeugnistool bzw. im Lehreroffice wird voraussichtlich ersatzlos gestrichen.

Können Studierende des dritten Studienjahres der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) bei personellen Engpässen aufgrund von Isolation/Quarantäne von Lehrpersonen in den Schulen zum Einsatz kommen?
Studierende des dritten Studienjahres der PHGR können in Einzelfällen als Stellvertretung zur Unterstützung der Schulträgerschaften eingesetzt werden. Ein entsprechender Einsatz wird durch die PHGR geprüft.


































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​Meldung vom: 08.08.2020 / 18:30 Uhr

Schulbetriebliche und gesundheitsbezogene Fragestellungen
Welche Schutzmassnahmen gelten zu Beginn des neuen Schuljahres?
Die im vergangenen Schuljahr gültigen Schutzmassnahmen sind weiterhin zentral. Die folgenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleiben für alle Personen im Schulbereich wichtig:
• regelmässig Hände waschen
• kein Händeschütteln
• in Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen
• 1.5 m Abstand einhalten (unter Erwachsenen, Kind - Erwachsene)
• bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben
• Essen und Getränke nicht teilen
• Erwachsene, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, sollen das Schulareal meiden.
• Es stehen genügend Handhygienestationen zur Verfügung. Gemäss Fachleuten kann vom Einsatz von Desinfektionsmitteln abgesehen werden. Schülerinnen und Schüler waschen ihre Hände mit Seife; herkömmliche Flüssigseife und Reinigungsmittel genügen. Desinfektionsmittel sollen dort zur Verfügung stehen, wo mehrere Personen dieselben Gegenstände benutzen (z. B. im Lehrpersonenzimmer, Kopierraum).
• Oberflächen (Schulbänke, Türklinken, Tastaturen etc.) sind in regelmässigen Abständen zu reinigen.
• Alle Räume sollen zwischen den Lektionen und in jeder Pause ausgiebig gelüftet werden.
• Tagesstrukturen und Mittagstische:
Für die Mahlzeitenausgabe für die Schülerinnen und Schüler sollen zusätzlich besondere Hygienemassnahmen eingehalten werden: Keine Essens-Selbstbedienung, Besteck ausschliesslich am Esstisch vorhanden; Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen; Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen (z. B. Trennwände vor dem Buffet) und das bedienende Personal (z. B. Masken).
Amt für Volksschule und Sport






Rückkehr zum Präsenzunterricht
Elterninfos Mai 2020
Chars geniturs
Wir freuen uns auf den Alltag mit unseren Schülerinnen und Schülern. Am Montag, 11. Mai 2020, starten wir wieder mit dem regulären Schulunterricht im Schulhaus und Kindergarten. Hiermit informieren wir euch über wichtige Rahmenbedingungen und Eckpunkte im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts. Wir versuchen die wenigen Vorgaben des Bundes und des Kantons möglichst gut umzusetzen, auch wenn einzelne Anforderungen nicht immer leicht umzusetzen sind. Wir sind aber auch auf eure Unterstützung angewiesen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes erfolgt unter Beachtung des Schutzes besonders gefährdeter Personen gemäss der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrates sowie der definierten Grundprinzipien des BAG. Praktische Hinweise zur Umsetzung hat jede Schule erhalten.
Grundsatzentscheid
Die Trägerschaften sind angewiesen, die übergeordneten Grundprinzipien des BAG und die nachfolgenden Hinweise des EKUD in ihrer Planung und Umsetzung entsprechend den lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Alle Abteilungen von der Kindergartenstufe bis zu den 3. Klassen der Real- und Sekundarschulen sowie Sonderschulen kehren am 11. Mai 2020 zum Präsenzunterricht für alle Fächer mit regulärem Stundenplan zurück. Somit ist die Phase des Fernunterrichts abgeschlossen.
 
Hinweise
1.     Wir (Lehrpersonen und Kinder) halten uns an folgende Verhaltens- und Hygieneregeln:
a.     wir halten Abstand; Ausnahme Kinder untereinander
b.     wir waschen die Hände gründlich
c.     wir geben uns nicht die Hände
d.     wir husten und niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
e.     bei Krankheitssymptomen bleiben wir zu Hause
f.       wir Lehrpersonen schicken Kinder mit Krankheitssymptomen nach Hause
g.     wir teilen / tauschen unsere Getränke und Esswaren nicht
 
Die Hygienemassnahmen im Schulbetrieb sind zentral und sollen grosse Beachtung erhalten.
2.     Für alle Personen, insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, sind Prävention und Aufklärung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen von zentraler Bedeutung.
3.     Auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg sollen sich die Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln möglichst normal bewegen können.
4.     Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, erhalten von der Schule die notwendigen Arbeitsunterlagen, damit sie zu Hause an den schulischen Inhalten arbeiten können. Es ist nicht vorgesehen, parallel zum Präsenzunterricht weiterhin Fernunterricht anzubieten.
5.     Die Blockzeiten und weiter gehenden Tagesstrukturen werden wie bisher angeboten. Es gelten dieselben Schutzmassnahmen wie im übrigen Schulbetrieb.
6.     Eltern dürfen das Schulhausareal während der Unterrichtszeit nicht betreten. Ebenfalls sind Gruppierungen von Erwachsenen auf dem Schulareal zu vermeiden.
  
Vorgehen bei Erkrankungen: Für gesunde Kinder gilt die Schulpflicht. Leidet euer Kind an einer schweren Krankheit oder an einem Immundefekt, so besprecht das Vorgehen mit eurem Arzt und nehmt mit uns Kontakt auf. Erkrankt ein Kind oder jemand im gleichen Haushalt an COVID-19, so müssen sich alle Familienmitglieder in Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne wird durch den Arzt bestimmt. Sollten mehrere Lehrpersonen gleichzeitig ausfallen, so kann es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. 

Mittagstisch
Der Mittagstisch wird wieder aufgenommen. Die Anmeldungen bleiben so bestehen, wie sie es vor dem Fernunterricht waren. Falls Kinder andere Angebote nutzen wollen oder müssen, sollen die Eltern die Änderungen direkt mit der Leiterin des Mittagstischs Gabi Sac abmachen.
 
Schülertransporte
Das BAG empfiehlt für den Schulweg wo immer möglich den Langsamverkehr (zu Fuss, Fahrrad) zu nutzen. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Ab dem 11. Mai 2020 gilt wieder der Normalfahrplan vor Corona, inklusive Schülertransporte.
SBB und Postauto haben in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr entwickelt: Kundinnen und Kunden des ÖV wird dringend das Tragen von Hygienemasken empfohlen, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Empfehlungen gelten auch für die Schülertransporte. Das Schutzkonzept ÖV setzt auf die Eigenverantwortung und Solidarität der Fahrgäste. Die Versorgung mit Hygieneartikeln (Hygienemasken/Händedesinfektionsmitteln) obliegt den Fahrgästen.

Vorbehältlich anderslautender Mitteilungen des Bundes oder des Kantons gelten die oben aufgelisteten Vorgaben bis Ende Schuljahr. Sollte es neue Entwicklungen geben, so werden wir Sie umgehend informieren. Wir danken Ihnen für alles, was Sie in den vergangenen Wochen geleistet haben. Wir hoffen und wünschen uns allen sehr, dass bald wieder der gewohnte Alltag einkehrt.
 
Schule und Elternhaus sind weiter gefordert, aus der aktuellen Situation das Beste zu machen. Gemeinsam wird uns dies gelingen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und eure Unterstützung.
 
 
Christian Erni, Schulleiter


Elterninfos April 2020

Nach diversen Rückmeldungen gehe ich davon aus, dass der Fernunterricht gut angelaufen ist. Jetzt geht es darum, Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen. Gebt den Lehrpersonen konstruktive Feedbacks zur ersten Woche. Nur so können die Anpassungen umgesetzt werden. Die Lehrpersonen geben sich unheimlich viel Mühe, das richtige Mass und die richtige Methode zu finden. Ob das gelingt, werden wir erst im Nachhinein wissen. Ich möchte mich bei den Lehrpersonen aber bereits jetzt für ihren Einsatz bedanken.
 
Mit diesem Schreiben möchte ich euch über die Beschlüsse des Bundes (Erziehungsdirektorenkonferenz EDK) und des Kantons (Regierungsrat Parolini) informieren. Mit einem Schreiben wurden die Schulbehörden darüber informiert. Diese Infos möchte ich hier weitergeben:
Schuljahr:
Das Schuljahr 2019/20 wird im Kanton Graubünden als vollwertiges Schuljahr anerkannt. Dies unabhängig davon, wie lange die aktuelle Situation mit dem Fernunterricht noch dauert.
 
Ferien:
Die Schul- und Ferienpläne der Trägerschaften von Kindergärten, Primarschulen, Real- und Sekundarschulen sowie Sonderschulen behalten ihre Gültigkeit. Die Ferien werden beibehalten und werden nicht für den Unterricht genutzt.
 
Zeugnisse:
Auch für das Schuljahr 2019/20 werden Zeugnisse ausgestellt. Die Tatsache, dass wegen der Coronapandemie ein Teil des Schuljahres als Fernunterricht geführt wurde, wird darin vermerkt. Die Schulen werden vom Schulinspektorat zu gegebener Zeit über die Details informiert. Die diesbezüglichen Rahmenvorgaben hängen in hohem Mass davon ab, wann der Präsenzunterricht wieder möglich ist.
 
Schule und Elternhaus sind immer noch gefordert, aus der aktuellen Situation das Beste zu machen. Gemeinsam wird uns dies gelingen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung aller Beteiligten.
Ich wünsche allen schöne Ostertage, gemeinsame Zeit und viel Fantasie, diese in einer ungewohnten Form geniessen zu können - auch wenn es schwierig ist.
Christian Erni, Schulleiter



Elterninfos März_Nr. 3

Chars geniturs

Wir vermissen den Alltag und unsere Schülerinnen und Schüler. Am kommenden Montag, 30. März 2020, starten wir mit dem Fernunterricht. Hiermit informieren wir euch über wichtige Rahmenbedingungen und Eckpunkte im Zusammenhang mit dieser auch für uns neuen Art der Beschulung. Aufgrund von Erfahrungen, Feedbacks, neuen kantonalen Weisungen oder wenn sich die Situation stark verändert, werden wir Anpassungen vornehmen. Je kleiner die Kinder sind, umso schwieriger ist es, den Unterricht per «Distance-Learning» 1:1 umzusetzen. Lernen ist ein sozialer Prozess. Das Digitale kann das Pädagogische nicht ersetzen.

Ziele: Für die Kinder sollen wegen der aktuellen Situation möglichst keine Nachteile für ihre weitere Schullaufbahn entstehen. Im Fernunterricht sollen grundsätzlich alle Fächer abgedeckt werden. Vermeidet Stresssituationen. Wir versuchen dranzubleiben, um Wissenslücken zu vermeiden.
Bei den Arbeitsaufträgen wird darauf geachtet, dass diese möglichst selbstständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden können.

Schulpflicht: Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Schülerinnen und Schüler haben somit die Pflicht, die vorgegebenen Aufgaben und Aufträge zu lösen. Falls euer Kind krank ist, so meldet es bitte wie bisher bei der Klassenlehrperson ab.

Zeitlicher Aufwand: Das Schulinspektorat empfiehlt nach diversen Recherchen (Lehrpersonen, Schulleitungen und andere Kantone) für die laufende Phase von Fernunterricht die folgenden Richtgrössen in Stunden (nicht Lektionen):
Scoletta:        kleine spielerische oder kreative Aufträge bis 1.5 h pro Tag
1./2. Klasse:    bis 2 h pro Tag
3./4. Klasse:   bis 2.5 h pro Tag
5./6. Klasse:   bis 3.5 h pro Tag
Bemerkung: Der zeitliche Aufwand hängt von diversen Faktoren (Arbeitstempo, Konzentrationsfähigkeit, Motivation etc.) ab und kann von Kind zu Kind sehr unterschiedlich sein.

Struktur: Der Fernunterricht erfordert von den Schülerinnen und Schülern u.a. viel Selbstorganisation, Eigenverantwortung und Selbstdisziplin. Je jünger die Kinder sind, umso mehr sind sie am Anfang auch auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Danke für Ihre Mithilfe.

Kontakt/Lernbegleitung: Ein guter Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrpersonen ist jetzt besonders wichtig. Bitte meldet euch bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen rechtzeitig bei der Klassenlehrperson eures Kindes. Bereits ein kurzes Telefonat kann viele Fragen beantworten oder Probleme klären.
Die Lehrpersonen pflegen regelmässigen Kontakt mit euren Kindern. So können sie u.a. ihre Schülerinnen und Schüler im Lernen begleiten, Rückmeldungen geben, Fragen beantworten oder Aufträge genauer erklären. Zudem erhalten sie so Feedbacks zur Arbeitsbelastung oder können sich über Lernfortschritte erkundigen.

Erreichbarkeit Lehrpersonen: Alle Klassenlehrpersonen sind von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 – 10.00 & 13.30 bis 14.30 Uhr telefonisch, per E-Mail, WhatsApp/SMS und auch per Microsoft Teams erreichbar.

Beurteilung/Noten: In der Anfangsphase des Fernunterrichts ist ein gutes Feedback zu den gemachten Arbeiten lernförderlicher als Beurteilungen durch Noten. Deshalb werden bis auf Weiteres keine Noten gemacht. Erarbeitete Inhalte können aber nach Wiederaufnahme des Unterrichts wieder aufgegriffen und geprüft werden.
Durchmischung der Kinder: Wiederholt wird im Dorf festgestellt, dass auch bei den Kindern, welche draussen unterwegs sind, die Gruppengrössen von max. 5 Kindern nicht eingehalten wurden. Bitte achtet zudem darauf, dass die Gruppengrösse den Vorgaben des BAG entsprechen und dass sich eure Kinder lediglich mit Kindern einer anderen Familie (immer die gleiche) treffen.
 
Schule und Elternhaus sind jetzt gefordert, aus der aktuellen Situation das Beste zu machen. Gemeinsam wird uns dies gelingen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und eure Unterstützung.

Christian Erni, Schulleiter




Schulbetrieb
Kommunikation vom 13. März 2020, 15.30 Uhr Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini

Volksschulbereich

Alle Volksschulen im Kanton Graubünden werden ab 16. März 2020, 06.00 Uhr bis auf Weiteres geschlossen. Für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis am 30. März 2020 entfallen die Hausaufgaben für die Schülerinnen und Schüler. Insbesondere ist in dieser Zeit kein "Distance-Learning" vorgesehen.
Der administrative Bereich der Schulen, in erster Linie die Sicherstellung der Kommunikation zu den Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten muss aufrechterhalten bleiben. Die Schutz- und Präventionsmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit sind dabei einzuhalten.
Welche allfälligen Vorgaben bezüglich Hausaufgaben, "Distance-Learning" etc. nach dieser Periode für die Volksschule gelten, wird das EKUD rechtzeitig mitteilen.
Die Schulträgerschaften sind gebeten, entsprechende schulbetriebliche Vorsorgeüberlegungen unter Einbezug der Lehrpersonen einzuleiten. Die Schulleitungen können sich für ausschliesslich schulbetriebliche Fragen an die zuständigen Bezirksinspektorate wenden.
Für Familien, die keine andere Betreuungsmöglichkeit als Grosseltern haben, müssen die Schulträgerschaften vom 16.03.2020 bis 20.03.2020 eine schulergänzende Betreuung anbieten. Hierfür ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten zwingend im Voraus eine Anmeldung an die jeweilige Schulträgerschaft zu richten. Diesbezügliche Fragen sind direkt von der zuständigen Schulträgerschaft zu klären.


Die Schule Trin hat folgende Nachrichten den Eltern gesendet:
Beschluss Regierung des Kantons Graubünden:
1. Die Volksschulen und Kindergärten bleiben ab Montag 16.03.2020 bis auf Weiters geschlossen.
2. Bis zum 30.03.2020 gibt es laut EKUD kein "Distance-Learning" und keine Hausaufgaben.
3. Familie, die dringend auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind, müssen sich bei der Schulleitung bis Sonntagabend via Handy 079 418 21 72 oder Email schulleitung@scolatrin.ch melden.
4. Weitere Infos entnehmen Sie der Homepage der Schule Trin
5. Bitte halten Sie sich an die offiziellen Weisungen des Bundes und des Kantons



Betreuungsangebote Gemeinde Trin
Corona Virus
Betreuungsangebote für Kindergärtner und Primarschüler der Gemeinde Trin
 
 
Liebe Eltern
 
Auf Grund der besonderen Lage werden Betreuungen von verschiedenen Seiten angeboten. Das ist nicht das, was der Bundesrat, die Bündner Regierung und der Gemeindevorstand von Trin will.
 
Im Regierungsbeschluss vom 19. März 2020 steht:
 
«Trägerschaften von Kindergärten und Primarschulen müssen mit Regierungsbeschluss vom 19.03.2020 in erster Linie die Organisation der Betreuungsaufgaben gewährleisten».
 
Die Organisation von Betreuungsangeboten wird von der Gemeinde wahrgenommen. Das heisst jegliche Angebote, die nicht schon vor der Corona Virus Pandemie bestanden haben und Kinder vom Kindergarten und Schule betreffen, müssen der Gemeindeverwaltung 081 635 11 37 oder dem Schulleiter 079 418 21 72 gemeldet werden.
 
Sämtliche Betreuungsbedürfnisse sind ebenfalls über die Schulleitung anzumelden. So kann ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern organisiert werden, welche aufgrund von ihrer aktuellen Arbeitssituation in der Grundversorgung oder eigenem Krankheitsfall, ihre eigenen Kinder nicht betreuen können. Ansonsten ist es jetzt Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu betreuen und zu beschäftigen. Der Schulbetrieb mit Fernunterricht erfolgt ab 30. März 2020, wie von der Bündner Regierung beschlossen. Die Lehrpersonen wurden angehalten, Lernangebote zu schaffen, welche die Kinder allein lösen können. Zudem stehen die Lehrpersonen telefonisch ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
 
Bitte haltet euch an die Vorgaben des Bundes und des Kantons und beschränkt auch die Kontakte eurer Kinder auf ein Minimum in eurer direkten Umgebung. Nur durch ein konsequentes Verhalten von euch allen, können wir auf baldige Rückkehr zur Normalität hoffen.
 
 
 
Trin, 23. März 2020                                                               der Gemeindevorstand
                                                                                               und der Schulleiter





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Die Links zu den Info-Seiten des Bundes und des Kantons finden Sie hier:

Kanton: www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/Seiten/Kacheln.aspx
Bund: https://bag-coronavirus.ch/
SRF: ​siehe www.srf.ch Liveticker & andere Informationen zum Coronavirus


Das Coronavirus den Kinder erklärt: storytelling.blick.ch/storytelling/2020/coronavirus_kids/index.html
​


​

Impressum
Scola Trin

Christian Erni
Via Principala 76
7014 Trin
E-Mail: scolatrin@scolatrin.ch
Tel. 081 635 15 54

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